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Georg-Behrmann-Stiftung
Justus-Brinckmann-Str.60
21029 Hamburg

Wohneinrichtung
(Alten- und Pflegeheim)
Tel.: 040 / 72 41 84 0
Fax: 040 / 72 41 84 19

 

 

 

Kurzzeitpflege

Die Senioren-Wohneinrichtung der Georg-Behrmann-Stiftung bietet bei Bedarf auch die Möglichkeit
der Kurzzeitpflege an.

In den folgenden Situationen wird von der Pflegekasse Kurzzeitpflege genehmigt:

  • im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt
  • als Überbrückung bis die häuslichen Pflege organisiert ist (z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt)
  • oder eine vorübergehende stationäre Pflege in einer Krisensituation ermöglichen, wenn zum Beispiel
    • der pflegende Angehörige Urlaub nimmt oder bei Krankheit des pflegenden Angehörigen
    • bei Überforderung der Pflegeperson
    • vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen

Die Kurzzeitpflege hat das Ziel, in der familiären Pflegesituation Freiräume zu schaffen und die Angehörigen bei den oftmals schwierigen und verantwortungsvollen Aufgaben zu entlasten.

Die Pflegekasse übernimmt pro Kalenderjahr Kurzzeitpflege für maximal 56 Tage und zahlt einen Zuschuss zu den Pflegekosten von maximal 1.774,00 € wenn der Pflegegrad 2-5 vorliegt.

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten von täglich 48,51 € sind vom Pflegegast selbst zu tragen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse auch über die Möglichkeit der Übernahme von Eigenanteilen bei Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege aus dem Budget der Entlastungsleistungen für Ihren Angehörigen.

Liegt keine Pflegeeinstufung vor, so trägt der Kurzzeitpflegegast sämtliche Kosten für den Aufenthalt selbst.

Wir beraten Sie gerne persönlich und erstellen Ihnen dabei einen Kostenvoranschlag, aus dem Sie die genauen Kosten für Ihren Aufenthalt entnehmen können.

Nehmen Sie hierzu bitte mit uns Kontakt auf.

Telefonisch: 040 - 724 -184 0   o d e r
>> zum Kontaktformular

 

        

 



      zuletzt aktualisiert: 24.04.2023   Datenschutz Impressum